Was kostet die IT-Haftpflicht?
Die Beratung zu der IT-Haftpflichtversicherung ist kostenlos!
Nicht ohne Grund entscheiden sich immer mehr IT- und Telekommunikationsunternehmen für eine entsprechende IT-Haftpflicht, denn: Jeder Auftrag birgt ein gewisses Risiko und je größer der Auftrag desto höher die Kosten im eventuellen Schadensfall.
Das Arbeiten mit Daten sowie das Entwickeln oder Implementieren von Software unterliegt einem branchenspezifischen Risiko.
Hierfür haften IT-Unternehmer im schlimmsten Fall mit ihrem gesamten Vermögen.
Die IT-Haftpflichtversicherung deckt entstandene Schäden ab. Der Preis für die Police ist dabei von verschiedensten Faktoren abhängig.
Bausteine der IT-Haftpflichtversicherung
Versicherungssumme
Die Spanne von Versicherungssummen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden reicht von 3 Mio. bis 15 Mio. Euro. Je nach Jahresumsatz des Unternehmens variieren die Kosten für die Police bereits an dieser Stelle stark.
Eigenschadendeckung für Datenrisiken
Ein weiterer, zusätzlich wählbarer Baustein ist die „Eigenschadendeckung“. Der Baustein „Eigenschadendeckung“ soll die Kosten decken, die entstehen, wenn es zu einer Datenrechtsverletzung kommt, Kundendaten durch Sicherheitslücken zerstört oder veröffentlicht werden.
Der Diebstahl eines Mediums, auf dem sensible Kundendaten gespeichert sind, verursacht beispielsweise weit höhere Kosten als nur der bloße Ersatz des Gerätes. Ebenso kommt die Versicherung für die Kosten durch Krisenmanagement und Public-Relations-Maßnahmen auf, die nach einer Datenrechtsverletzung notwendig werden.
Oder anders formuliert: Für das beheben der Schäden wird man selbst auch vergütet!
Zusätzliche Versicherungsleistungen
Im Rahmen einer IT-Haftpflichtversicherung können Sie sich darüber hinaus zum Beispiel Folgendes versichern bzw. abschließen:
- Die Kosten strafrechtlicher Verteidigung im Fall eines Rechtsstreits,
- die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten (z.B. bei Verzögerung der Auftragserbringung) oder
- eine Eigenschadenversicherung bei Rücktritt des Auftraggebers.
Weitere Zusätze und Kombinationen können sie bei mir kostenlos erfragen
Beitragszahlung
Auch die Art der Bezahlung wirkt sich auf den Preis der Versicherung aus. Wünscht ein Kunde beispielsweise die Zahlung in monatlichen Beiträgen, muss er mit einem Ratenzuschlag von bis zu 4 Prozent gegenüber eines jährlichen Beitrages rechnen.
Warum eine Versicherungsberatung beauftragen?
WICHTIG: Viele Auftraggeber bestehen mittlerweile darauf, dass ihre Auftragnehmer eine IT-Haftpflichtversicherung abschließen, um im Schadensfall abgesichert zu sein, falls es zu Fehlern seitens des Dienstleisters kommt.
Wenn sich IT-Dienstleister also oftmals schon in der Pflicht sehen, eine Versicherung anzuschließen, ist ein Versicherungsvergleich ratsam. Durch eine Beratung können die tatsächlichen Gegebenheiten und die Geschäftsrisiken ermittelt und so eine passgenaue Lösung erarbeitet werden.
Durch die schnellen Veränderungen im IT-Bereich ist eine regelmäßige Überprüfung sinnvoll, damit der Schutz angepasst werden kann.
Der Berater hat bei der Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit einzelne Bausteine und Regelungen anzupassen. Das ist in vielen Fällen finanziell lohnenswert und verhindert eine Überversicherung.
Vorteile eines Versicherungsberaters
- Spezialisierte Berater haben beispielsweise die Möglichkeit, über gesonderte Gruppenrahmenverträge bemerkenswerte Rabattierungen auszuhandeln. Auch wenn die Ersparnis in den meisten Fällen die 15%-Marke nicht überschreitet, sind die gesparten Kosten – über einen längeren Zeitraum – beachtlich.
- Bei einzelnen Versicherungsanbietern können sich durch bereits bestehende Betriebshaftpflicht-Versicherungen Bündelrabatte ergeben. Ein Versicherungsberater kann diese entsprechend aushandeln.
- In einigen Fällen ist es durchaus ratsam, sich die VSH (Vermögensschadenhaftpflicht) genau anzusehen. Diese sichert Folgen ab, die entstehen, wenn der Versicherungsnehmer falsch beraten wird. Nicht selten ist hier beispielsweise das Firmenrisiko schon versichert. Die Beratung kann helfen, dass bestimmte Risiken nicht doppelt versichert und somit auch doppelt gezahlt werden.